Beim internationalen Versand stolpern Onlinehändler oft über zwei Begriffe: Zollanmeldung und Zollinhaltserklärung. Klingt ähnlich, ist aber völlig verschieden.
Zollinhaltserklärung: Der einfache Weg
Die Zollinhaltserklärung ist simpel. Sie sagen nur: Was ist in dem Paket?
Das reicht für die meisten kleinen Sendungen unter 1.000 Euro. Die eigentliche Zollabwicklung macht dann DHL, DPD oder UPS für Sie.
Zu den Inhaltsangaben gehört die Angabe des Produktes, der Menge und des Preises, sowie der Warennummer. Die Warennummer wird in Sage 100 in den Artikelstammdaten im Bereich Intrastat hinterlegt.
Zollanmeldung: Die komplizierte Variante
Bei der Zollanmeldung geht es um ganz andere Dimensionen. Sie schicken z.B. einen LKW voller Ware in die Schweiz oder ein technisches Gerät in die USA.
Hier will der Zoll nicht nur wissen, was im Paket ist. Bei einem Warenwert über 1000 Euro muss die Sendung angemeldet werden und der Zoll behält sich vor, die Sendung zu überprüfen, bevor die Ausfuhrgenehmigung erteilt wird..
Wie unterstützt Sie das intellicon Zollmodul?
Mit dem intellicon Zollmodul können Sie Ausfuhrerklärungen in Ihrer Sage 100 sehr schnell und fehlerfrei erstellen. Eine Ausfuhrerklärung ist quasi die “Anmeldung” beim Zoll, dass Sie Ware in Drittländer exportieren möchten.
Sie geben an:
- Transportart: LKW, Flugzeug oder Schiff
- Details zum Transportmittel wie Flugnummer oder Kennzeichen
- Komplette Warenliste (meist mehrere, ggf. hunderte Positionen)
- Grund für den Export: Verkauf oder andere Gründe, wie z.B. die Veredelung (zum Beispiel Ware zum Verzinken in die osteuropäische Länder)
Die Anmeldung wird direkt über unser Zollmodul an das ATLAS System verschickt – das ist das elektronische System des Zolls.
Der Zoll schickt nach Genehmigung ein „Ausfuhrbegleitdokument“ zurück, das Sie der Sendung beilegen oder der Spedition mitgeben.
Die wichtigen Dokumente
Für den Transport brauchen Sie mindestens diese zwei Dokumente:
1. Eine “Zollrechnung” – diese kann auch über das Zollmodul erstellt werden
2. Das Ausfuhrbegleitdokument – die „Genehmigung“ vom Zoll zur Ausfuhr
Warum diese Dokumente so wichtig sind
Stellen Sie sich vor: Sie beauftragen eine Spedition mit dem Transport von 20 Notebooks in die Schweiz. Ohne die richtigen Papiere kann der Transporteur nicht nachweisen, dass die Waren “legitim” ins Ausland verbracht werden..
Der LKW-Fahrer braucht also das Ausfuhrbegleitdokument als Nachweis, dass er legal und angemeldet exportiert – und nicht etwa Ware schmuggelt.
Der Abstempelprozess
Wenn der Spediteur an der Grenze kontrolliert wird, “stempelt” der Zoll das Ausfuhrbegleitdokument als Nachweis für die Verbringung ins Ausland ab. Früher war dies tatsächlich ein echter Stempel. Heute ist es eine elektronische Nachricht, die elektronisch übermittelt und vom intellicon Zollmodul empfangen wird.
Dieser „Ausgangsvermerk“ bestätigt, dass die Ware wirklich das Land verlassen hat.
Warum der Stempel wichtig für Sie ist
Exporte sind umsatzsteuerfrei. Ihre Rechnung an den ausländischen Kunden enthält also keine Mehrwertsteuer.
Bei einer Steuerprüfung will der Prüfer daher diese “abgestempelten” Ausfuhrbelege sehen, denn sonst wird die Mehrwertsteuer nachberechnet.
Wann brauchen Sie was?
Sendungen unter 1.000 Euro: Zollinhaltserklärung reicht, Versanddienstleister übernimmt den Rest
Sendungen über 1.000 Euro: Zollanmeldung nötig
Aber Vorsicht: Keine “Tricks”
Sie dürfen diese Vorschrift auch nicht umgehen, indem Sie größere Sendungen aufteilen und statt 20 Geräte auf einmal einfach 20 Sendungen mit jeweils einem Notebook für 999 Euro verschicken.
Hier gilt das Wort „regelmäßig“. Führen Sie regelmäßig Exporte durch, verlangt der Gesetzgeber eine ordentliche Anmeldung.
Der Aufwand macht den Unterschied
Die Zollinhaltserklärung ist einfach. Sie müssen nur angeben, was im Paket drin ist. Das intellicon Versandmodul mit Option “Internationaler Versand” macht das übrigens vollautomatisch.
Eine Zollanmeldung dagegen ist ähnlich komplex wie eine Steuererklärung. Mit dem intellicon Zollmodul erledigen Sie eine Ausfuhrerklärung allerdings in wenigen Minuten, einschließlich Übermittlung direkt aus Sage 100 an den Zoll.
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