Warum Ihr Spediteur nicht für Zollangaben haftet

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Ralf Armbrüster

Viele Unternehmen verlassen sich beim Thema Zoll voll und ganz auf ihren Spediteur. Schließlich kümmern sich Speditionen doch um den Transport und um die Zollabwicklung – oder?

Doch Vorsicht: Dieser weit verbreitete  Irrtum kann teuer werden. Denn bei fehlerhaften Verzollungsangaben haftet nicht der Spediteur – sondern Sie als Unternehmer.

Wer haftet bei fehlerhaften Zollangaben?

Ein Urteil des Oberlandesgerichts München (Urt. v. 26.04.2012 – 23 U 1293/11) hat es klar bestätigt:
Die Verantwortung für die Richtigkeit der Zollangaben liegt beim Unternehmen – nicht beim Spediteur.

In dem konkreten Fall ging es um falsche Angaben zur Ware, die ein Unternehmen an seinen Spediteur weitergegeben hatte. Die Folge: Die Schweizer Zollbehörden forderten eine Nachverzollung und leiteten ein Untersuchungsverfahren ein. Das betroffene Unternehmen musste am Ende Schadensersatz an den Spediteur zahlen – und nicht umgekehrt.

Warum ist das so?

Der Spediteur übernimmt in der Regel die formale Abwicklung der Zollprozesse – etwa das Ausfüllen und Einreichen der Zollanmeldung. Er agiert hierbei auf Basis der Informationen, die Sie als Auftraggeber liefern.

Für die inhaltliche Richtigkeit dieser Angaben, z. B. zur Zolltarifnummer, dem Warenwert oder dem Ursprungsland der Ware, ist jedoch das Unternehmen selbst verantwortlich.

Das ist auch gesetzlich so geregelt:
Laut Zollrecht müssen die Angaben zur Ware – inklusive deren Klassifizierung und Herkunft – vom Verpflichteten, also vom Unternehmen, bereitgestellt werden.

Welche Risiken drohen?

Falsche oder unvollständige Zollangaben können schwerwiegende Folgen haben, darunter:

  • Nachverzollungen durch die Zollbehörden
  • Bußgelder oder strafrechtliche Ermittlungen
  • Schadensersatzforderungen durch den Spediteur
  • Lieferverzögerungen und Imageverlust

Hinzu kommt: Der Spediteur darf sich auf Ihre Angaben verlassen. Liegen diese falsch, tragen Sie das Risiko – auch, wenn der Spediteur die Anmeldung übernommen hat.

Was sollten Sie jetzt tun?

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir:

  1. Zollprozesse intern prüfen: Wer ist in Ihrem Unternehmen für die Bereitstellung der Zollinformationen zuständig?
  2. Datenqualität sicherstellen: Stimmen die Angaben zu Warentarifnummern, Warenbeschreibung und Ursprung?
  3. Zollwissen aufbauen oder extern sichern: Holen Sie sich bei Unsicherheiten fachkundige Beratung – zum Beispiel durch spezialisierte Zolldienstleister.
  4. Zuständigkeiten klar definieren: Legen Sie intern fest, wer für welche Angaben verantwortlich ist – und dokumentieren Sie dies.

Fazit

Wer die Sage 100 Warenwirtschaft einsetzt, ist besser beraten, die Anmeldung selbst durchzuführen. Die Daten müssen ohnehin erfasst und dem Spediteur übergeben werden. In diesem Fall können Sie die Anmeldung direkt in unserem Zollmodul vornehmen und die fertigen Ausfuhrdokumente an den Spediteur übergeben.

Das sorgt für Fehlerfreiheit, verhindert Übermittlungs- und Verständnisfehler, bewahrt das Wissen im eigenen Unternehmen und verhindert letztlich Strafen.

Infos zum intellicon Zollmodul können Sie hier anfordern: www.zoll-einfach.de/kontakt