Welche Konsequenzen hätte eine Sanktionierung?

Ralf Armbrüster
Ralf Armbrüster

Das Verhalten des Altkanzlers Gerhard Schröder während des Ukraine-Kriegs hat die EU dazu veranlasst, die Bundesregierung aufzufordern, ihn auf die Sanktionslisten zu setzen.

Welche Konsequenzen hätte dies? Und welche Konsquenzen hätte es, wenn Sie wegen einer Pflichtverletzung sanktioniert würden?

CORRECTIV hat diese Frage an die Bundesbank gestellt, und folgende Antwort bekommen.

Menschen und Unternehmen dürften demnach ohne Genehmigung kaum noch Käufe tätigen, Vermögen würde eingefroren, eventuelle Mieteinnahmen stehen nicht mehr zur Verfügung. Ein geregelter Geschäftsbetrieb ist damit praktisch nicht mehr möglich.

  • Vermögen, das sich in der EU befindet, „ist in diesen Fällen eingefroren“. Sie dürfen also nichts verkaufen und ihnen dürfen „ohne Genehmigung auch weder Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen bereitgestellt werden“.
  • Selbst für geringe Summen bräuchte es eine Genehmigung der Bundesbank: „Genehmigungen kann die Deutsche Bundesbank auf der Grundlage von eng formulierten Ausnahmeregelungen erteilen“. Dazu zählt die Bundesbank Rechtsgeschäfte „zur Befriedigung von Grundbedürfnissen wie Nahrung, Kleidung, Medikamente und dergleichen.“
  • Eine sanktionierte Person darf (auch nur mit Genehmigung) Verbindlichkeiten, „die bereits vor dem Datum des Erlasses der Sanktionsmaßnahmen gegen eine Person entstanden sind“, begleichen.
  • Auch auf Mieteinnahmen müsste eine sanktionierte Person verzichten: „Gehört einer sanktionierten Person ein Haus in Deutschland, das vermietet wird, kann der Mietvertrag zwar weiter laufen. Die Miete darf jedoch nur auf ein Konto eingezahlt werden, dass eingefroren ist, so dass die sanktionierte Person auch hier nur in engen Ausnahmefällen und nur mit behördlicher Genehmigung über die gezahlten Gelder verfügen darf,“ so die Bundesbank gegenüber CORRECTIV.

Quelle: CORRECTIV, https://correctiv.org/aktuelles/russland-ukraine-2/2022/05/19/sanktionen-schroeder-russland/