Brexit – Einstellungen in der Sage 100 und Checkliste

Ralf Armbrüster
Ralf Armbrüster

Der Brexit steht unmittelbar bevor: Ab 1.1.2021 wird Großbritannien im Rahmen eines „harten Brexit“ aus der EU ausscheiden.

Großbritannien ist ab 2021 somit ein „Drittland“, das u.U. Einfuhrzölle auf Waren aus der EU erhebt. Die Zollformalitäten, die man bislang nicht benötigte, fallen nun an.

Wenn Sie heute Kunden in der EU haben, bedeutet das, dass Sie ab dem Austritt eine Zoll-Ausfuhrerklärung erstellen müssen, bevor Sie Waren nach Großbritannien liefern können.  Selbst wenn ein Präferenzabkommen (wie mit der Schweiz oder der Türkei) vereinbart wird, muss dennoch jede Ausfuhr angemeldet und genehmigt werden.

In Ihrer Sage 100 müssen Sie alle Kunden mit EU-USt-ID in Großbritannien überarbeiten: Die Umsatzsteuer-ID muss zum Stichtag entfernt werden, die Besteuerung muss auf „Export“ umgestellt werden. In bestimmten Fällen müssen Sie vorhandene Kunden als Kopie anlegen und mit der Kopie weiterarbeiten.

Bestehende Belege, die in 2020 angelegt wurden, aber erst 2021 zur Ausführung kommen, müssen ebenfalls geändert werden, bevor ein Folgebeleg erstellt wurde.

Damit Sie sich rechtzeitig auf den Brexit vorbereiten können und pünktlich alle Arbeiten ausführen können, haben wir eine Checkliste für Sie vorbereitet, die Sie hier anfordern können.