Warum Sanktionslistenpüfung?

Ralf Armbrüster
Ralf Armbrüster

Wer auf einer Sanktionsliste steht erhält keine Post

Keine Weihnachtsgeschenke für Ulrich Wippermann? Zumindest nicht, wenn diese an ihn adressiert werden. Was war geschehen? Ein ehemals erfolgreicher Unternehmer erhält keine Lieferungen, wenn sein Name im Adressfeld steht. Dabei ist das noch das kleinste Problem für ihn, aber dazu später mehr.

Airbus – Mai 2017

Die letzten Monate waren sehr bewegt für viele Unternehmen – leider auch teilweise im negativen Sinne. So musste Airbus um bereits sichere Aufträge bangen. Vereinbarte Geschäfte, wie beispielsweise mit dem Iran stehen nach Lockerung der europäischen Sanktionen wegen US-Sanktionen auf der Kippe. Ebenfalls wird Airbus nach einer Selbstanzeige wegen dem Einsatz von Zwischenhändlern, die nicht korrekt gearbeitet haben, seit Anfang November geprüft. Dabei wird ermittelt, welche Exportkontroll-Regularien tatsächlich verletzt wurden. Für Unternehmen mit wichtigen Absatzmärkten im Ausland ist die Sanktionslisten-Prüfung und die Exportkontrolle ein wichtiger Baustein, der entscheidet, ob ein Geschäft zu Stande kommt.

Cartier – September 2017

Eine der aktuell veröffentlichten Verstöße war von dem Luxusjuwelier Cartier zu lesen. Das Unternehmen exportierte offenbar 2010 und 2011 vier Schmucklieferungen an die Shuen Wai Holding Ltd. Shuen Wai wird seit dem Jahr 2008 in der „Specially Designated Nationals and Blocked Persons List“ (SDN List) der US-Exportkontrollbehörde (OFAC) geführt. Eine automatische Prüfung hätte diesen Verstoß im Jahr 2010 ganz einfach verhindern können. Die Strafe für dieses Vergehen betrug 344.800 US-Dollar.

Amazon – Juli 2017

Das Unternehmen Amazon steht seit Juli 2017 unter Beobachtung, da es durch Lieferungen an iranische Staatsbürger gegen die Executive Order 13224 verstoßen hatte.
Genau wie auch Cartier, wurden an eine Person auf der SDN-Liste, Konsumgüter im Wert von 300 US-Dollar versendet. Die verantwortlichen Mitarbeiter bei Amazon informierten die US-Behörden darüber, dass sie auch iranische Botschaften und Personen, die für eine iranische Botschaft arbeiten, beliefert haben. Die Strafe ist bisher noch nicht bekannt oder steht noch aus.

ZTE – März 2017

Mit an der Spitze der verhängten Strafen stehen in 2017 sicher die Sanktionen gegen den chinesischen Handyhersteller ZTE mit  insgesamt 1,19 Milliarden US-Dollar Strafe. Es musste damit gerechnet werden, dass der Konzern ohne Beachtung der Auflagen keine Bauteile mehr von US-Firmen erhält. Die wirtschaftlichen Folgen einer solchen Sanktion sind meist bedrohlich für Unternehmen – Insolvenzen sind hierbei nicht selten! Der Vorwurf an ZTE ist, dass US-Technologien trotz Sanktionen in den Iran und Nordkorea geliefert wurden.

Was war denn nun mit Herrn Wippermann?

Als Inhaber eines deutschen  kleinen oder mittelständischen Unternehmens kann man denken: „Das betrifft ausschließlich die großen Global-Player, jedoch nicht mich als kleinen Produzenten, Lieferanten oder Berater.“ Dies ist leider nicht so, wie der Fall von Ulrich Wippermann zeigt. Die F.A.Z. und das ARD-Magazin „Panorama“ berichteten Ende 2016 über die persönlichen Konsequenzen.  Herr Wippermann landete ebenfalls auf der amerikanischen SDN-Liste und bekommt seitdem keine Pakete mehr geliefert und findet seither keinen neuen Arbeitgeber.
Dabei hatte er sich nach europäischen Recht nicht unbedingt etwas zu Schulden kommen lassen. Er half Unternehmen als Finanzfachmann und Vorstand der Deutschen Forfait AG  beim Export ihrer Güter ins Ausland. Was ihm genau durch die US-Behörden vorgeworfen wurde, blieb leider unklar. Eine Zusammenarbeit und Offenlegung der Gründe wurde ihm nur angeboten, wenn er mit den US-Behörden kooperiert und detaillierte Informationen zu seinen Treffen mit seinen Geschäftspartnern preisgibt. Sein damaliges Unternehmen war dadurch kurz vor der Insolvenz, daher war sein Entschluss klar, das Unternehmen zu verlassen.

Die Zahl der Strafen und wirtschaftlichen Bedrohungen durch eine Listung auf einer der inzwischen zahlreichen Listen ist weitaus höher. Eine offizielle Statistik dazu scheint es nicht zu geben. Zumindest fanden wir bei unseren Recherchen aktuell noch keine dazu. Ein Verstoß wird in den meisten Fällen nicht publiziert. Wir schätzen, dass allein in Deutschland ca. 5 bis 10%  der exportierenden Unternehmen entweder direkt oder indirekt durch Strafen oder wirtschaftliche Einschränkungen in den vergangenen 5 Jahren betroffen waren. Das persönliche Schicksal von Herrn Wippermann ist leider kein Einzelfall, wie der F.A.Z.-Artikel zeigt.

Wir wünschen Ihnen, liebe Leser, dass Sie nie auf einer Sanktionsliste gelistet werden und hoffen, dass wir alle in diesem Jahr wieder viele, schöne Geschenke zu Weihnachten bekommen. Wir waren ja alle brav, oder nicht?

Wie und gegen welche Listen geprüft werden soll und was bei einem Treffer getan werden muss haben wir in unserer Erläuterung zur Sanktionslistenprüfung ausführlich beschrieben.

QUELLE: bex.ag – wir danke für die Bereitschaft, diesen Artikel auf unserer Seite veröffentlichen zu dürfen. Geschrieben von Dominik Wild